Allgemeine Geschäftsbedingungen
Next Chapter Consulting Judith Wälde:
Erster Teil: Geltungsbereich und anwendbares Recht
§1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit
Next Chapter Consulting Judith Wälde
Limburger Postweg 13
44265 Dortmund
Mobil: +49 157 34618991
E-Mail: [email protected]
nachfolgend Auftragnehmerin (AN) genannt.
2. Rechtsgeschäfte zwischen der AN und dem AG, insbesondere Verträge, kommen ausschließlich durch eine schriftliche Annahme eines von der AN erstellten Angebots zustande. Die Annahme muss per E-Mail oder postalisch erfolgen. Anfragen oder Zusagen über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) gelten ausdrücklich nicht als verbindliche Grundlage für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.
4. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die bei AG angewendet werden, werden von der AN nicht anerkannt, es sei denn, dass die AN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und die Auftragnehmerin den AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen
Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn
a. der AG als Unternehmer die Leistungen der AN bucht,
b. der AG seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
c. der AG seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
2. Für den Fall, dass der AG Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende, für den Verbraucher günstigere Bestimmungen des Staates, in denen der AG seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
3. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
5. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.
6. Es gelten die Preise aus dem zugehörigen Angebot zum Zeitpunkt der Buchung.
7. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
Zweiter Teil: Zustandekommen des Vertrages, Vertragsgegenstand, Laufzeit der Verträge, Zahlungsmodalitäten und Widerrufsrecht
§3 Leistungsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages können die folgenden Dienstleistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist):
· Workshops/Trainings in Präsenz oder Online
· Vorträge/Keynotes in Präsenz oder Online
· Gruppen-Coaching (Präsenz und/oder Online)
· Einzelcoaching (Präsenz und/oder Online)
· Mediationen (Online und/ oder Präsenz) mit Einzelpersonen und Gruppen
Weitere Einzelheiten zum jeweiligen Leistungsgegenstand können dem ANHANG der AGB entnommen werden.
2. Die Einzelheiten der jeweils vereinbarten Leistungen werden ausschließlich durch ein von der AN schriftlich erstelltes Angebot festgelegt. Dieses Angebot wird per E-Mail oder postalisch an den AG übermittelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der AG das Angebot schriftlich annimmt (per E-Mail oder postalisch). Mündliche oder telefonisch besprochene Inhalte gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn sie anschließend schriftlich bestätigt wurden.
3. Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
4. Die AN erbringt die Leistung auf selbstständiger Basis und tritt nicht in ein Arbeitsverhältnis ein.
5. Die AN führt ihre Tätigkeit weisungsfrei aus.
6. Die AN übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen eines beabsichtigten Ziels oder Ergebnisses.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
1. Die Preise werden als Nettopreise im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, angezeigt für Deutschland, ausgewiesen. Eine Rechnung wird entweder postalisch, per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder als E-Rechnung an den Auftraggeber versandt.
2. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 7 Tagen an die Auftragnehmerin zu zahlen, außer es ist im Angebot eine andere Vorgehensweise zur Zahlungsfrist vereinbart bzw. festgehalten.
3. Bei Buchung eines Coaching- oder Mentaltrainings-Pakets sowie bei der Buchung mehrerer Sessions erhält der AG vorab eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Die Zahlung dieser Rechnung ist vor Beginn der ersten Leistung fällig. Die AN beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang mit der Leistungserbringung.
4. Bei mehrmonatigen Aufträgen behält sich die AN vor, Teilvorkasse zu verlangen oder Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
5. Für verspätete Zahlungen fallen Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen wird die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall werden Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung entstehen, die an den AG weitergegeben werden.
6. Bei Zahlungsverzug des AG ist die AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der Bundesbank per anno, sowie eine Mahngebühr pro außergerichtliche Mahnung in Höhe von € 2,50 zu erheben.
7. AG sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der AN ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.
8. Sollte Zahlungsverzug eintreten, ist die AN berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Die AN ist in diesem Fall weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche der AN.
9. Reisekosten werden wie folgt abgerechnet:
· Bahn 1. oder 2. Klasse gemäß Angebot
· km-Geld pauschal mit 1,00 Euro pro Kilometer (für Pkw-Nutzung)
· Hotelkosten gemäß Beleg oder direkter Übernahme durch den AG
· Verpflegungskosten (soweit nicht vom AG übernommen) nach Beleg oder Pauschale gemäß Angebot
· Zusätzlich kann die für Hin- und Rückreise aufgewendete Reisezeit anteilig auf Basis eines reduzierten Stundensatzes (z. B. 50 % des regulären Honorarsatzes) vergütet werden, sofern dies im Angebot entsprechend ausgewiesen ist.
§5 Zustandekommen des Vertrages
§5.1 Vertragsschluss mit Unternehmen (B2B)
1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist immer ein von der AN schriftlich erstelltes Angebot, das per E-Mail oder postalisch an den AG übermittelt wird.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der AG dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist schriftlich annimmt (per E-Mail oder postalisch).
3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der AG die darin enthaltenen Konditionen sowie die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß §4.
Hinweis zur Einordnung als Unternehmen oder Verbraucher:
Die Einordnung, ob ein Auftraggeber als Unternehmen oder Verbraucher gilt, richtet sich nach dem Zweck der gebuchten Leistung. Wird die Leistung überwiegend für gewerbliche, freiberufliche oder selbstständige berufliche Zwecke genutzt, gilt der Auftraggeber als Unternehmer. Wird die Leistung überwiegend für private Zwecke genutzt, gilt er als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung bei Vertragsschluss.
§5.2. Vertragsabschluss mit Verbrauchern (B2C):
1. Vor jeder Buchung findet ein kostenloses Kennenlerngespräch statt (telefonisch oder per Microsoft Teams).
2 Im Anschluss erhält der AG von der AN ein schriftliches Angebot per E-Mail oder postalisch.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der AG dieses Angebot schriftlich annimmt (per E-Mail oder postalisch). Eine Buchung über das Online-Buchungstool auf der Website der AN gilt ebenfalls als verbindliche Annahmeerklärung, sofern sie vom AG aktiv ausgelöst wurde.
4. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der AG die darin enthaltenen Konditionen sowie die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß §4.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
2. Bei der Buchung von Coaching- oder Mentaltrainings-Paketen sowie bei der Buchung mehrerer Sessions auf einmal ist die vereinbarte Leistung innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss abzurufen und in Anspruch zu nehmen. Danach verfällt der Leistungsanspruch, es sei denn, es wurde im Angebot ausdrücklich eine abweichende Frist vereinbart.
3. Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens der AN liegt insbesondere vor, wenn der AG mehr als zweimal mit Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und / oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
§7 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Als Verbraucher steht dem AG nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu.
2. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem der AG das Angebot angenommen hat.
3. Bei Dienstleistungen der AN, die vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist auf ausdrücklichen Wunsch des AG beginnen sollen, gilt Folgendes:
a) Der AG erklärt ausdrücklich, dass die AN vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll.
b) Der AG verzichtet insoweit auf sein Widerrufsrecht, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.
c) Beginnt die Leistung innerhalb der Widerrufsfrist, steht der AN im Falle eines Widerrufs ein Anspruch auf anteilige Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu.
4. Wird die Buchung innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Coaching- oder Mentaltrainingsprogramm hat in dieser Zeit bereits begonnen, hat der AG nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung seiner Kosten. Bereits erbrachte Leistungen werden bei einer Rückerstattung anteilig abgezogen.
§8 Widerrufsrecht für Unternehmen
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
Dritter Teil: Rechte und Pflichten
§9 Nutzungsrechte
1. Audio- / Video- und PDF-Dateien, begleitende E-Mails und sonstige Unterlagen dürfen vom AG nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und das Ausdrucken von Dateien gestattet. Insoweit darf der AG als Kunde den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen der AN vorbehalten. Das bedeutet, dass sämtliche Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.
2. Die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, bedarf immer der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der AN. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung des Vertrages zwischen AN und AG.
3. Die Anfertigung von Mitschnitten während Live- oder Online-Veranstaltungen bedarf immer der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der AN.
4. Die Weitergabe von Zugangsdaten zum Kursraum bei Online-Programmen ist untersagt.
5. Alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen bleiben der AN vorbehalten.
6. Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.
Vierter Teil: Verschwiegenheit und Haftungsregelungen
§10 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
1. Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung verwendet die AN folgende Daten:
Vor- und Nachname, Adresse (Privat- und/oder Firmenadresse), E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie – bei Unternehmen – Firmenname und USt-ID.
2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrages sowie zur Kundenbetreuung, Angebotserstellung, Rechnungsstellung und Leistungserbringung.
3. Die AN nutzt zur Datenverarbeitung und -speicherung unter anderem Microsoft 365 (einschließlich Microsoft Teams) sowie die Buchhaltungssoftware Lexware Office für die Buchhaltung und Rechnungsstellung. Dabei kann es vorkommen, dass Daten auf Servern außerhalb der EU gespeichert werden. Die jeweiligen Dienstleister sind zur Einhaltung der europäischen Datenschutzstandards verpflichtet.
4. Der AG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die auf der Website der AN unter www.nextchapterconsulting.de/datenschutz veröffentlichte Datenschutzerklärung ausschließlich auf die Nutzung der Website bezieht.
Unabhängig davon erhält der AG bei Zustandekommen eines Vertrages oder zu Beginn der Zusammenarbeit zusätzlich eine separate Datenschutzerklärung der AN. Diese informiert detailliert über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung (z.B. Coaching, Beratung, Buchhaltung, Kommunikation). Der AG bestätigt den Erhalt dieser separaten Datenschutzerklärung vor Beginn der Leistung schriftlich.
5. Die Teilnahme an Austauschformaten über Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) oder Microsoft Teams-Gruppen erfolgt freiwillig und nur nach ausdrücklicher Zustimmung des AG.
6. Der AG ist verpflichtet, seine Kontaktdaten korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
7. Die AN verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO) und gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der AG hat ausdrücklich eingewilligt.
§11 Verschwiegenheit
1. Die AN verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, über alle vertraulichen Informationen des AG Stillschweigen zu bewahren.
2. Der AG verpflichtet sich, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen er im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der AN Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für Unterlagen, die der AG im Rahmen der Zusammenarbeit von der AN erhalten oder auf die er Zugriff hat.
3. In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmenden, die im Rahmen des Programms von den Teilnehmenden geteilt werden.
§12 Haftung
Die AN schließt jede Haftung für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss sind nicht umfasst:
a. der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AN beruhen,
b. der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der AN beruhen,
c. jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.
d. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/ oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die AN haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.
Fünfter Teil: Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
§13 Änderung dieser AGB
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Ein sachlicher Grund sind beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung der Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei wesentlichen Änderungen, die den AG betreffen, informiert die AN den AG rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Ist der AG Verbraucher, hat er nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist sind die neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.
§14 Gerichtsstand
1. Soweit der AG als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die AN aus Deutschland heraus verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Next Chapter Consulting Judith Wälde.
2. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Next Chapter Consulting Judith Wälde.
3. Die AN weist darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu können in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr gefunden werden.
Die AN nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
§15 Schlussbestimmungen
1. Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Individuelle Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen werden, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, ausschließlich schriftlich verfasst. E-Mail (Textform) ist dabei ausreichend.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang ist dann dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
Version 1.5, Stand: Juni 2025
Anhang
Grundsätzliches
§1 Höhere Gewalt
1. Sollte die Erbringung einer Leistung durch die AN aufgrund von ihr nicht verschuldeter Umstände (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophe, Streik) unmöglich oder nur mit Verspätungen möglich sein, haftet sie nicht für dadurch entstandene Fremdkosten und Schäden (z.B. Hotelkosten, Veranstaltungsräume, Anreisekosten der Teilnehmenden, Verzögerungen in Projekten).
2. Fällt ein Termin wegen Krankheit der AN oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse aus, so ist die AN berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des AG bestehen nicht.
§2 Online-Meeting Plattform
Als gängige Plattform wird Microsoft Teams verwendet. Der AG hat die AN bei Auftragserteilung zu informieren, wenn interne Bedenken gegen die Verwendung dieser Plattform bestehen.
§3 Eigene Vorhaltung geeigneter IT-Infrastruktur und Software
Der AG ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (z.B. Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse) und der sonstigen zur Nutzung der Onlineangebote notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF-Programme, z.B. Acrobat Reader ®, Zoom, Microsoft Teams) selbst und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.
§4 Allgemeine Hinweise zum Coaching- und Mentaltraining-Programm durch und mit Judith Wälde
1. Ein Coaching/Mentaltraining beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die AN macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden kann. Die AN steht dem AG/den Teilnehmenden als Prozessbegleitung und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom AG/ den Teilnehmenden geleistet.
2. Der AG/die Teilnehmenden sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der AG/die Teilnehmenden sind für ihre physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich.
Sämtliche Maßnahmen, die der AG/die Teilnehmenden aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen/ihrem eigenen Verantwortungsbereich.
3. Die Teilnahme am Coaching-Programm setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Für diese Prozesse kann die AN keinen bestimmten Erfolg versprechen. Die AN ist lediglich Prozessbegleiterin und gibt Hilfestellungen, Hinweise und ggf. Anleitungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen allein dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmenden.
4. Das Coaching ersetzt keine Psychotherapie oder Heilbehandlung. Das Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der AG/ die Teilnehmenden aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
§5 Öffentlichkeitsarbeit und Referenzen
1. Die AN behält sich vor, die Zusammenarbeit mit dem AG in anonymisierter Form als Referenz oder Erfahrungsbericht auf ihren eigenen Kommunikationskanälen (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu erwähnen.
2. Eine namentliche Nennung des AG, die Nennung von Projektinhalten oder personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den AG.
3. Der AG kann einer anonymisierten Veröffentlichung jederzeit widersprechen.
Anhang a) Workshops / Trainings in Präsenz
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, den Workshop persönlich, vor Ort in der im Angebot vereinbarten Location durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Dienstverhinderung ist der AG unverzüglich zu informieren.
2. Aufgabe der AN ist die individuelle Konzeption des Workshops, die Erstellung der begleitenden Unterlagen sowie die Leitung und Durchführung des Workshops und, soweit vereinbart, auch die Nachbereitung und Dokumentation. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Die AN stellt dem AG die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
4.Die Organisation und Abrechnung von Übernachtung und Verpflegung der Teilnehmenden ergeben sich aus dem Angebot.
§2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
1. Der AG stellt einen geeigneten Workshop-Raum zur Verfügung. Dieser ist entweder inhouse oder an einem externen Veranstaltungsort. Der AG stellt die erforderliche Ausstattung des Raums. Diese wird im Vorgespräch schriftlich vereinbart.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, übernimmt der AG sämtliche organisatorischen Vorbereitungen wie Buchung, Ausstattung des Raums, Verpflegung wie Kaffeepausen und Mittagessen, etwaige Übernachtungen der Teilnehmenden sowie alle entsprechend anfallenden Kosten.
3. Der AG informiert die AN spätestens 7 Tage vor dem Workshop über die genaue Anzahl der Teilnehmenden.
Diese Information beinhaltet eine Auflistung aller Teilnehmenden jeweils mit: Vorname, Nachname, Position im Unternehmen und E-Mail-Adresse in einer bearbeitbaren Excel-Liste.
4. Will der AG einen gebuchten Workshop / ein gebuchtes Training absagen, so ist dies bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Honorars fällig, bei späterer Absage ist das volle Honorar zu bezahlen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass der AN ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige bereits angefallene Kosten für Konzeption, Materialien sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Hotelkosten.
Anhang b) Workshops / Trainings Online
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, den Workshop persönlich oder remote über die von ihr ausgewählte Online-Plattform durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Dienstverhinderung ist der AG unverzüglich zu informieren.
2. Aufgabe der AN ist die individuelle Konzeption des Workshops, die Erstellung der begleitenden Unterlagen sowie die Leitung und Durchführung des Workshops und, soweit vereinbart, auch die Nachbereitung und Dokumentation. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Die AN stellt dem AG die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
§2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
1. Der AG informiert die AN spätestens 7 Tage vor dem Workshop über die genaue Anzahl der Teilnehmenden. Diese Information beinhaltet eine Auflistung aller Teilnehmenden jeweils mit: Vorname, Nachname, Position im Unternehmen und E-Mail-Adresse in einer bearbeitbaren Excel-Liste.
2. Will der AG einen gebuchten Workshop / ein gebuchtes Training absagen, so ist dies bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Honorars fällig, bei späterer Absage ist das volle Honorar zu bezahlen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass der AN ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige bereits angefallene Kosten für Konzeption, Materialien sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Hotelkosten.
3. Die AN stellt dem AG die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
Anhang c) Vorträge / Keynotes in Präsenz
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, eine Keynote oder einen Vortrag vor Ort in der im Angebot vereinbarten Location durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Dienstverhinderung ist der AG unverzüglich zu informieren.
2. Aufgabe der AN ist die individuelle Erstellung der Keynote oder des Vortrags, die Erstellung etwaiger begleitender Unterlagen sowie die Durchführung der Keynote oder des Vortrags. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Die AN stellt dem AG die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
§2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
1. Der AG stellt eine geeignete Location zur Verfügung. Der AG stellt die erforderliche Ausstattung der Location. Diese wird im Vorgespräch schriftlich vereinbart.
2. Will der AG einen gebuchten Vortrag / eine gebuchte Keynote absagen, so ist dies bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Honorars fällig, bei späterer Absage ist das volle Honorar zu bezahlen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass der AN ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige bereits angefallene Kosten für Konzeption, Materialien sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Hotelkosten.
Anhang d) Vorträge / Keynotes Online
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, eine Keynote oder einen Vortrag Online, mit Hilfe der im Angebot vereinbarten Plattform durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Dienstverhinderung ist der AG unverzüglich zu informieren.
2. Aufgabe der AN ist die individuelle Erstellung der Keynote oder des Vortrags, die Erstellung etwaiger begleitender Unterlagen sowie die Durchführung der Keynote oder des Vortrags. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Die AN stellt dem AG die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
§2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
1. Der AG stellt nach Absprache eine geeignete Plattform zur Verfügung. Diese wird im Vorgespräch schriftlich vereinbart.
2. Will der AG einen gebuchten Vortrag / eine gebuchte Keynote absagen, so ist dies bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Honorars fällig, bei späterer Absage ist das volle Honorar zu bezahlen. Dem AG ist der Nachweis gestattet, dass der AN ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige bereits angefallene Kosten für Konzeption, Materialien sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Hotelkosten.
Anhang e) Gruppen-Coaching (Online und / oder Präsenz)
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, das Gruppen-Coaching, wie im Vertrag vereinbart, online mittels der von ihr ausgewählten Plattform in der geschlossenen Gruppe durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Dienstverhinderung sind die Teilnehmenden unverzüglich zu informieren. Die AN ist berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.
2. Aufgabe der AN ist die Wissensvermittlung, das Coaching und die Beratung der Teilnehmenden. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Die AN stellt den Teilnehmenden die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
4. Sofern eine Betreuung über WhatsApp / via E-Mail vereinbart wird, findet diese ausschließlich von Montag bis Samstag zwischen 9-18 Uhr und mit einer Antwortzeit von bis zu 48h statt.
5. Die AN legt zu Beginn des Gruppen-Coaching Programms alle Termine für die Online-Sessions und etwaige Präsenztermine vor Ort in der im Angebot vereinbarten Location fest.
§2 Pflichten der Teilnehmenden
1. Die Teilnehmenden können an der vereinbarten Anzahl an Coaching-Sessions innerhalb der vertraglich vereinbarten Laufzeit teilnehmen.
Nimmt ein Teilnehmender nicht an einer Session teil, so ist er nicht berechtigt, von der AN einen Ersatztermin zu fordern.
2. Nimmt ein Teilnehmender nicht an einem Präsenztermin teil, ist er nicht berechtigt, von der AN einen Ersatztermin zu fordern.
3. Verhält sich ein Teilnehmender vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, hat die AN das Recht, ihn vom Coaching-Programm auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er den Ablauf des Coaching-Programms stört und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn er sich wiederholt, nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet und der vereinbarte Betrag für das Programm ist vollständig zu begleichen.
Anhang f) 1:1 Coaching (Online und / oder Präsenz)
§1 Pflichten der Auftragnehmerin (AN)
1. Die AN ist verpflichtet, das 1:1 Coaching, wie im Angebot vereinbart durchzuführen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist der AG/der Teilnehmende unverzüglich zu informieren. Die AN ist berechtigt, einen Ersatztermin vorzuschlagen. Weitere Ansprüche des AG/Teilnehmenden bestehen nicht.
2. Aufgabe der AN ist die individuelle 1:1 Betreuung des AG/Teilnehmenden. Sie ist verpflichtet, ihre Leistungen nach jeweils aktuellen fachlichen und didaktischen Kriterien zu erbringen.
3. Über das Coaching wird von der AN ein Protokoll geführt, um den Verlauf und den Fortschritt zu dokumentieren. Dies dient dem Schutz beider Parteien. Der AG/Teilnehmende hat auf Verlangen jederzeit Einsicht in dieses Protokoll.
4. Die AN stellt dem AG/Teilnehmendem die im Angebot vereinbarten Materialien zur Verfügung.
5. Der Coach wird dem AG/dem Teilnehmendem die eingesetzten Methoden und Techniken zu jedem Zeitpunkt des Coachings erläutern und auf mögliche Risiken und Ergebnisse hinweisen. Insbesondere weist er darauf hin, dass Coaching neue relevante Beziehungen im Leben des AG/Teilnehmendem schafft. Der AG/Teilnehmende experimentiert häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, die Umgebung gerät dadurch in einen Lernprozess. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben.
6. Sofern eine 1:1-Betreuung über WhatsApp/E-Mail vereinbart wird, findet diese ausschließlich von Montag bis Samstag zwischen 9:00 - 18:00 Uhr und mit einer Antwortzeit von bis zu 48 Stunden statt.
7. Die AN ist nicht verpflichtet, dem AG/Teilnehmendem proaktiv Terminvorschläge zu unterbreiten.
§2 Pflichten des Auftraggebers / der Teilnehmenden
1. Der AG/Teilnehmende kann während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Anzahl an Coaching-Sessions vor Ort in der vereinbarten Location oder online abrufen.
Der AG/Teilnehmende ist verpflichtet, seine Coachingtermine eigenverantwortlich mit der AN zu vereinbaren. Dafür kann das Tool Calendly oder eine individuelle Absprache persönlich oder in schriftlicher Form jeweils am Ende der vorherigen Session genutzt werden.
2. Stornierung:
a) 1:1-Coaching Online bis zu 90 Minuten:
Will der AG/Teilnehmende einen gebuchten Termin absagen, so ist dies bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage gilt der Termin als durchgeführt (gerechnet wird dabei Montag bis Freitag von 9-18 Uhr). Samstage, Sonntage sowie bundesdeutsche Feiertage werden nicht berechnet. Ein Termin der für Montag um 10:00 Uhr geplant ist, muss also spätestens am vorausgehenden Freitag um 10:00 Uhr abgesagt werden.
b) 1:1-Coaching Online halbtags oder ganztags:
Will der AG/Teilnehmende einen gebuchten Termin absagen, so ist dies bis zwei Wochen vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei späterer Absage gilt der Termin als durchgeführt. Dem AG/Teilnehmendem ist der Nachweis gestattet, dass der AN ein Schaden entweder gar nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Hiervon unberührt sind etwaige
bereits angefallene Kosten für Vorbereitung, Materialien sowie nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- und Hotelkosten.
c) Verhält sich der AG/der Teilnehmende vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
hat die AN das Recht, ihn vom Coaching-Programm auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er den Ablauf des Coaching-Programms stört und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt, oder wenn er sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet und der vereinbarte Betrag für das Programm ist vollständig zu begleichen.
Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung
§1 Verbraucherinformationen
1. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch.
2. Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite www.nextchapterconsulting.de stellt kein bindendes Angebot der AN dar. Erst die Buchung einer Leistung durch den als AG ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.
3. Die für die Abwicklung des Vertrags zwischen AG und AN benötigten Daten werden von der AN gespeichert und sind für den AG jederzeit zugänglich. Insoweit verweist die AN auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf ihrer Website.
Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung/Ihrem Kauf zugestimmt haben, dass die AN bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und/oder diese Leistung vollständig erbracht wurde. Wurde die Leistung teilweise erbracht, steht Ihnen insoweit kein Widerrufsrecht mehr zu.
2. Fristbeginn bei der Buchung von Leistungen:
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsabschluss kommt an dem Tag zustande, an dem Sie das Angebot der AN unterzeichnet und der AN zugesendet haben oder an dem Tag, an dem Sie von der AN nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigungs-E-Mail bekommen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter
Next Chapter Consulting Judith Wälde
Limburger Postweg 13
44265 Dortmund
Mobil: +49 157 34618991
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über
Ihren Entschluss, Ihren Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen, hat Ihnen die AN alle geleisteten Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf Ihres Vertrages bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. Haben Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt, teilen Sie bitte Ihre Kontodaten mit.
Haben Sie zugestimmt, dass die AN bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, dann haben Sie für diese Leistung auch die Gegenleistung (Honorar) zu erbringen und insoweit keinen Erstattungsanspruch.
Muster Widerrufsvorlage
Muster für das Widerrufsformular gemäß
Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
Next Chapter Consulting Judith Wälde
Limburger Postweg 13
44265 Dortmund
Mobil: +49 157 34618991
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung der folgenden Dienstleistung (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Buchung sich der Widerruf bezieht)
1. gebucht am: (*). . . . ./ . . . . .
2. Bestätigungs-E-Mail erhalten am: (*)
3. Name des/der Verbraucher(s);
4. Anschrift des/der Verbraucher(s);
5. Kontodaten für die Rückerstattung
6. Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Datum, Unterschrift
(*) Unzutreffendes streichen